Kurze Antwort: Der KVKK-Grundsatzbeschluss Nr. 2026/266 zur Kundenkarte in der Türkei beendet die Praxis, die Karte an der Kasse allein durch Nennen einer Telefon- oder Kartennummer zu nutzen, ohne dass Kenntnis und Einwilligung des Mitglieds überprüft werden. Die Umsetzungsfrist hat der Datenschutzrat (Kurul) mit Beschluss Nr. 2026/1491 bis zum 28. Februar 2027 verlängert. Die Verifizierung betrifft jede Nutzung, darunter die Anmeldung, das Sammeln und Einlösen von Punkten sowie Rabatte und Aktionen. Als Beispiele nennt der Rat einen Einmalcode per SMS, einen Barcode oder QR-Code in der App oder auf der Website, die physische Karte, eine Karten-PIN an der Kasse und ein „Opt-in“, das Mitglieder in ihrem Online-Konto wählen. Die Telefonnummer verschwindet also nicht von der Kasse; was verschwindet, ist die Nutzung ohne Verifizierung. Die eigentliche Arbeit steckt im Sammeln von Punkten und in Rabatten, denn genau diese Vorgänge laufen laut Beschluss verbreitet ohne Verifizierung.
Kurz zur Einordnung: KVKK steht sowohl für das türkische Datenschutzgesetz Nr. 6698 als auch für die Datenschutzbehörde des Landes; deren Entscheidungsgremium, der Datenschutzrat (Kurul), hat die hier besprochenen Grundsatzbeschlüsse (ilke kararları) gefasst. Diesen Leitfaden haben wir für IT-, CRM- und E-Commerce-Verantwortliche von Einzelhandels- und Franchiseketten geschrieben, die ihr Bonusprogramm in der Türkei auf eigener oder teilweise individuell entwickelter Kassen-, CRM- und App-Infrastruktur betreiben – ob als türkische Kette oder als Unternehmen aus der DACH-Region mit Filialen oder Franchisepartnern in der Türkei. Wer eine fertige Kassensoftware einsetzt, kann den Beitrag als Fragenkatalog für den eigenen Anbieter nutzen. Die Beschlusstexte haben wir im türkischen Amtsblatt (Resmî Gazete) und in den Bekanntmachungen der KVKK gelesen; die technischen Empfehlungen stützen sich auf Primärquellen wie OWASP und IETF. Die Empfehlungen sind technische Gestaltungsoptionen, keine Rechtsberatung. Mit „Kasse“ oder „POS“ meinen wir die Kassensoftware in der Filiale und die Registrierkasse (in der Türkei ÖKC, ödeme kaydedici cihaz); zu Online-Zahlungen lesen Sie unseren Leitfaden zur Integration eines virtuellen POS. Dieser Beitrag gibt den Stand vom 31. Oktober 2026 wieder.
Was besagt der KVKK-Grundsatzbeschluss zur Kundenkarte in der Türkei? Beide Beschlüsse in einer Tabelle
Der Datenschutzrat hat folgendes Szenario geprüft: Eine dritte Person nennt dem Kassenpersonal die Telefon- oder Kartennummer eines Mitglieds, der Einkauf läuft ohne Eingabe eines Bestätigungscodes über die Karte des Mitglieds, die Rechnung oder ein ähnlicher Beleg wird auf den Namen des Mitglieds ausgestellt, und die Einkaufsdaten landen in seinem Konto. Als Beispielbranchen nennt der Beschluss Lebensmittel, Kosmetik, Technik, Baumärkte und Bekleidung.
| Thema | 2026/266 (Hauptbeschluss) | 2026/1491 (Fristverlängerung) |
|---|---|---|
| Beschlussdatum | 11.02.2026 | 22.07.2026 |
| Resmî Gazete (Amtsblatt) | 28.02.2026, Ausgabe 33182 | 13.08.2026, Ausgabe 33339 |
| Was ändert sich? | Schluss mit der unverifizierten Nutzung; technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 12 KVKK; 6 Monate Umsetzungsfrist | Verlängert die zum 28.08.2026 auslaufende Frist nach Anfragen aus der Branche bis zum 28.02.2027 |
| Geltungsbereich | Jede Nutzung: Anmeldung, Punkte sammeln, Punkte einlösen, Rabatte/Aktionen „u. Ä.“ | Gleicher Geltungsbereich, nur die Frist ändert sich |
Alle drei Säulen der Begründung betreffen das Softwaredesign:
- Keine Rechtsgrundlage: Verwendet eine dritte Person die Nummer ohne Wissen und Einwilligung des Mitglieds, lässt sich das auf keine der Verarbeitungsvoraussetzungen in Art. 5 KVKK stützen; es handelt sich also um eine rechtswidrige Datenverarbeitung.
- Auch eine falsche Zuordnung ist ein Verstoß: Einen Einkauf, den das Mitglied nicht getätigt hat, auf seinen Namen zu belegen oder seinem Konto zuzuschreiben, verstößt gegen den Grundsatz aus Art. 4, dass Daten „richtig und erforderlichenfalls aktuell“ sein müssen. Es geht also nicht nur darum, wer den Rabatt erhält, sondern auch darum, was im Profil und auf dem Beleg steht.
- Ein Vertrag genügt nicht: Wer die Verantwortung, die Karte nicht Dritten zu überlassen, über den Mitgliedschaftsvertrag auf das Mitglied abwälzt, ist damit nicht von der Pflicht zur Datensicherheit nach Art. 12 befreit.
Nach den Feststellungen des Rates werden Anmeldung und Einlösen von Punkten verbreitet bereits per SMS-Code oder App-Barcode/QR-Code verifiziert; ohne Verifizierung laufen dagegen Rabatte, Aktionen und das Sammeln von Punkten. Die eigentliche Arbeit liegt also in genau diesem Ablauf, der sich am häufigsten wiederholt.
Spielraum, den der Beschluss lässt: Die Liste der Verfahren endet mit „u. Ä.“; welcher Mechanismus zum Einsatz kommt, entscheidet der Verantwortliche (veri sorumlusu). Die Telefonnummer wird nicht verboten; Vorgänge, für die das Mitglied ein Opt-in erteilt hat, können weiterhin allein mit der Nummer abgewickelt werden. Der Beschluss zielt auf die Kasse im Geschäft; dieselbe Logik auch im Callcenter anzuwenden, ist unsere Empfehlung und keine im Beschluss festgeschriebene Pflicht.
Frist und Sanktionen: Stand 31. Oktober 2026 enthalten die Bekanntmachungen der KVKK und ihre Liste der Grundsatzbeschlüsse weder eine weitere Verlängerung noch eine Änderung; bis zum Stichtag bleiben 120 Tage. Da die Frist auf Wunsch der Branche schon einmal verlängert wurde, sollten Sie die Bekanntmachungen weiter im Blick behalten. Gegen Verantwortliche, die die Vorgaben nicht umsetzen, wird nach Art. 18 KVKK vorgegangen; Bußgeldbeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil Verwaltungsbußgelder nach Art. 17 Abs. 7 des türkischen Ordnungswidrigkeitengesetzes (Kabahatler Kanunu) jedes Jahr um die Neubewertungsrate (yeniden değerleme oranı) angehoben werden.
Welche 5 Verifizierungsverfahren nennt der Datenschutzrat – und was kosten sie technisch?
Alle Verfahren dienen demselben Zweck, belasten aber Kasse, Budget und Support-Team unterschiedlich. Die folgende Bewertung ist unsere technische Einschätzung:
| Verfahren | Ablauf an der Kasse | Kosten und Infrastruktur | Bei Verbindungsausfall | Schwachstelle |
|---|---|---|---|---|
| SMS-Einmalcode | Das Mitglied liest den Code auf seinem Handy ab, das Kassenpersonal gibt ihn ein; Wartezeit auf die SMS | SMS-Gebühr bei jeder Verifizierung | Zugang zum Dienst und zum SMS-Anbieter zwingend nötig | SIM-Swapping, Vorschau auf dem Sperrbildschirm; Mitglied hat das Handy nicht dabei |
| Barcode oder QR-Code in App/Web | Die Kasse scannt den Code vom Display; keine Wartezeit | App- und Scanner-Integration; keine Nachrichtengebühren | Der Code wird gescannt, die Serverprüfung wartet auf die Verbindung | Screenshot eines statischen Codes lässt sich weitergeben; Smartphone erforderlich |
| Physische Karte | Die Karte wird vorgezeigt oder gescannt | Druck, Versand, Prozess für verlorene Karten | Die Karte wird lokal gelesen | Die Karte kann an andere weitergegeben werden |
| Karten-PIN an der Kasse | Das Mitglied gibt die PIN selbst am Eingabegerät ein | Kundenseitiges Eingabegerät, PIN-Zurücksetzung | Bei zentraler Prüfung ist eine Verbindung nötig | Vergessene PIN, Ausspähen über die Schulter (Shoulder Surfing) |
| Opt-in | Beim freigegebenen Vorgang genügt die Nummer | Kontoseite, Speicherung der Präferenz | Die Präferenz kann an der Kasse zwischengespeichert werden | Jeder, der die Nummer kennt, kann den freigegebenen Vorgang auslösen |
Praktische Konsequenz: Wer mindestens zwei Verfahren anbietet, deckt sowohl unterschiedliche Kundengruppen als auch Ausfallszenarien ab.
Ist bei jedem Vorgang ein SMS-Code Pflicht? Verifizierungsmatrix nach Vorgangsart
Nein. Der Beschluss sagt ausdrücklich, dass je nach Vorgangsart (Verifizierung der Mitgliedschaft, Sammeln von Punkten/Rabatten/Aktionen, Einlösen von Punkten) und Risikograd unterschiedliche Mechanismen gewählt werden können. Unser Vorschlag als Ausgangspunkt:
| Vorgang | Primäres Verfahren (Empfehlung) | Alternative | Falls die Verifizierung scheitert |
|---|---|---|---|
| Mitgliedschaft anlegen | SMS-Code | Registrierung über App oder Website | Keine Mitgliedschaft; der Verkauf wird anonym abgeschlossen |
| Punkte sammeln | App-QR-Code oder physische Karte | Mit Opt-in die Nummer, sonst SMS-Code | Keine Gutschrift; Punkte später per Code auf dem Kassenbon anfordern |
| Personalisierter Rabatt / personalisierte Aktion | App-QR-Code oder physische Karte | SMS-Code oder Opt-in | Kein personalisierter Vorteil; allgemeine Aktionen gelten weiter |
| Punkte einlösen | SMS-Code oder zeitbasiert wechselnder QR-Code (TOTP) | Karte und PIN | Keine Einlösung |
Diese Matrix ist eine technische Gestaltungsoption, keine rechtliche Absicherung. Risikobewertung und Wahl des Verfahrens sind Entscheidungen des Verantwortlichen.
Gestalten Sie das Opt-in nicht als Ausnahme, sondern als Regel im Verifizierungsdienst: Hat das Mitglied eine Vorgangsart freigegeben, akzeptiert der Dienst diesen Vorgang mit der Nummer; andernfalls greift das Verfahren aus der Matrix. Für das Einlösen von Punkten empfehlen wir, das Opt-in standardmäßig ausgeschaltet zu lassen.
Referenzarchitektur: Wie sollten Kasse, CRM, SMS und e-Arşiv-Rechnung zusammenspielen?
Die wichtigste Designentscheidung lautet: Wo wird die Regel durchgesetzt? Sitzt sie in der Kassenoberfläche, wird jede Kassenversion und jeder Franchisebetrieb zu einem eigenen Schlupfloch. Wir empfehlen, die Regel in die Schreib-API des Bonus-/CRM-Systems zu legen: Liegt kein gültiges Verifizierungstoken vor, werden Punkte, personalisierte Rabatte und Profileinträge abgelehnt.
- Kasse (POS-Software und ÖKC): Findet das Mitglied über Nummer, Karte oder QR-Code und zeigt bis zum Abschluss der Verifizierung nicht dessen Namen, sondern nur maskierte Angaben an.
- Verifizierungsdienst: Öffnet eine an den Warenkorb gebundene Sitzung, liest die Opt-in-Präferenzen, erzeugt einen SMS-Code oder prüft QR-Code, Karte bzw. PIN; bei Erfolg gibt er ein kurzlebiges Einmal-Token zurück.
- Bonusprogramm/CRM: Schreibt Punkte, Rabatte und Einkaufsdaten nur mit diesem Token.
- SMS-Anbieter: Wird ausschließlich über den Verifizierungsdienst aufgerufen.
- Mobile App und Website: Stellen QR-Code, Opt-in-Präferenzen und Datenschutzhinweise bereit.
- Belegfluss: Empfängerdaten werden nur bei einem verifizierten Vorgang aus dem Profil übernommen. Laut der türkischen Finanzverwaltung (GİB) stellt ein Verkäufer, der am e-Arşiv-Verfahren teilnimmt, Rechnungen an Empfänger, die nicht für die e-Fatura registriert sind (einschließlich nicht steuerpflichtiger Verbraucher), als e-Arşiv-Rechnung aus. Übernimmt Ihr ERP die Empfängerdaten automatisch aus dem Profil, binden Sie auch diesen Schritt an das Verifizierungstoken.
Liegen die Bonusdaten in Ihrem eigenen CRM-System, wird die Prüfung dort ergänzt; nutzen Sie eine fertige Plattform, fordern Sie dasselbe von Ihrem Anbieter. Die Integrationsoptionen für E-Belege haben wir in unserem Beitrag zu ERP und E-Rechnung verglichen.
Wenn die Verifizierung scheitert: anonym verkaufen, statt den Verkauf zu stoppen
Scheitert die Verifizierung, wird nicht der Verkauf gestoppt, sondern alles, was dem Mitglied zugeschrieben würde. Unsere empfohlene Regel: Die Zahlung wird abgeschlossen, personalisierte Rabatte und Punkte entfallen, ins Profil wird nichts geschrieben, und der Beleg wird nicht auf den Namen des Mitglieds ausgestellt; wer einen Beleg mit Namen braucht, macht die Angaben selbst. Mitgliedern, die ihre Punkte nicht verlieren möchten, können Sie anbieten, sie später mit dem Einmalcode auf dem Kassenbon in der eigenen App nachzufordern; so stammt die Gutschrift aus dem verifizierten Konto des Mitglieds. Formulieren Sie auch den Satz vor, den das Kassenpersonal in dieser Situation sagt.
Was passiert, wenn die Kasse offline ist?
Fallen die Verbindung oder der SMS-Anbieter aus, ist der anonyme Verkauf die sicherste Standardeinstellung. Wie OWASP warnt, darf ein Ausweichverfahren nicht schwächer sein als das primäre Verfahren; „Wir nehmen vorerst einfach die Nummer“ ist deshalb keine Lösung. Sind Offline-Punkte geschäftlich unverzichtbar und nutzen Sie in der App einen zeitbasiert wechselnden Code (TOTP), gilt: Die Kasse speichert den gescannten Code samt Scan-Zeitpunkt; sobald die Verbindung wieder steht, prüft der Dienst den Code für genau diesen Zeitpunkt, und erst dann werden die Punkte gutgeschrieben. Dieser Weg setzt voraus, dass die Kassenuhr korrekt läuft und vom Kassenpersonal nicht verstellt werden kann; der Beleg wird auch hier nicht auf den Namen des Mitglieds ausgestellt. Für SMS richten Sie ein automatisches Failover auf einen zweiten Anbieter ein.
Wie härten Sie SMS-Code und App-QR-Code ab?
SMS-Text: Aufbau gemäß Beschluss Nr. 2025/1072
Der Grundsatzbeschluss Nr. 2025/1072 der KVKK steckt für SMS-Verifizierungscodes folgenden Rahmen ab:
- Das Personal erklärt vorab klar, wozu die SMS dient und welche Folgen die Weitergabe des Codes hat; auch die SMS selbst nennt einen Informationskanal.
- Bestätigung der Mitgliedschaft, Einwilligung in die Datenverarbeitung und Einwilligung in kommerzielle elektronische Nachrichten (ticari elektronik ileti, also Werbenachrichten) werden nicht mit einem einzigen Code eingeholt; für jeden Vorgang, der eine ausdrückliche Einwilligung erfordert, gibt es eine eigene Option.
- Die Einwilligung in Werbenachrichten wird nicht wie eine Bedingung für den Kauf präsentiert: Sie wird erst nach Abschluss des Verkaufs eingeholt, oder es wird klar darauf hingewiesen, dass der Code nicht verpflichtend ist, der Verkauf auch ohne Code stattfindet und die Präferenzen jederzeit geändert werden können.
- Das Personal, das an diesen Prozessen beteiligt ist, wird regelmäßig geschult.
Der Verifizierungscode muss also einem einzigen Zweck dienen. Beispieltext (aus dem Türkischen übertragen): „[MARKE]: Ihr Code zur Bestätigung der Kundenkartennutzung an der Kasse in [Filiale] lautet 482913. Gültig für 3 Minuten. Geben Sie ihn nur weiter, wenn Sie genau diesen Vorgang bestätigen. Info: [Kurzlink]“ Im türkischen Original können türkische Sonderzeichen die Zahl der SMS-Segmente und damit die Kosten beeinflussen; testen Sie das mit Ihrem Anbieter.
Limits für Gültigkeitsdauer, Versuche und Kosten
Laut dem OWASP-Leitfaden zur Multi-Faktor-Authentifizierung kostet der SMS-Versand Geld, und Angreifer können massenhaft Nachrichten anfordern, um das Budget aufzubrauchen; zudem ist SMS anfällig für SIM-Swapping, Vorschauen auf dem Sperrbildschirm und Schad-Apps. Die Kontrollen, die wir empfehlen:
- Der Code wird serverseitig erzeugt und geprüft; er ist kurzlebig und nur einmal gültig, wird nicht im Klartext gespeichert und taucht in keinem Log auf.
- Eine Obergrenze für Fehlversuche und eine Wartezeit vor dem erneuten Versand.
- Stündliche Limits pro Nummer, Kasse und Filiale; ein Alarm, wenn eine Kasse nacheinander Codes für verschiedene Nummern anfordert.
- Ein Schwellenwert-Alarm für das tägliche SMS-Budget; wird der Dienst auch über Web und App genutzt, Rate Limiting und Bot-Schutz für diese Endpunkte.
Absenderkennung, Ersatzanbieter und Einwilligungsnachweise sind Aufgabe der Multi-Channel-Messaging-Infrastruktur; wickeln Sie Verifizierungs-SMS in einem eigenen Ablauf ab, getrennt vom Marketingversand.
App-QR-Code: statischer Barcode oder TOTP?
Der Beschluss nennt den Barcode bzw. QR-Code in App oder Website; er unterscheidet nicht zwischen statischen und dynamischen Codes und verlangt auch keinen „dynamischen“ Code. Von einem statischen Barcode lässt sich allerdings ein Screenshot anfertigen und weitergeben. Wer diese Lücke schließen will, findet einen etablierten Standard im zeitbasierten Einmalpasswort (TOTP) nach RFC 6238: Der Code erneuert sich anhand eines geheimen Schlüssels auf dem Gerät und der Uhrzeit; der empfohlene Standard-Zeitschritt beträgt 30 Sekunden. Geprüft wird auf dem Server, Abweichungen der Uhrzeit (Clock Drift) werden nur begrenzt toleriert, und derselbe Code wird kein zweites Mal akzeptiert. Der Preis dafür sind die Schlüsselverteilung und ein Erneuerungsablauf für neu installierte Apps; das von Anfang an in der mobilen App mitzudenken, ist günstiger, als es später nachzurüsten. Sieht Ihr Konzept vor, dass Kundinnen und Kunden im Geschäft selbst einen QR-Code scannen, beachten Sie zudem die Warnung der KVKK vor Quishing (Phishing per QR-Code).
Wie gestalten Sie den Opt-in-Bildschirm, und was tun Kunden ohne Handy?
Das Opt-in erteilt das Mitglied in seinem Online-Konto: Es legt fest, welche der Vorgänge – Punkte sammeln, Rabatte/Aktionen, Punkte einlösen – allein mit der Nummer möglich sein sollen. Gestalten Sie den Bildschirm nach dem Grundsatzbeschluss Nr. 2026/347: Datenschutzhinweise (aydınlatma metni) und Einwilligungstexte (açık rıza metni) stehen unter getrennten Überschriften und erhalten getrennte Erklärungen; für die Datenschutzhinweise wird keine Zustimmung, sondern eine Lesebestätigung eingeholt; die Sprache ist einfach. Stützt sich die Verarbeitung auf eine andere Rechtsgrundlage als die ausdrückliche Einwilligung, wird nur informiert. Klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung, wie das Opt-in rechtlich einzuordnen ist (vertragliche Präferenz oder ausdrückliche Einwilligung). Unsere Empfehlungen für den Bildschirm:
- Ein eigener Schalter pro Vorgangsart; alle standardmäßig ausgeschaltet.
- Daneben eine Risikoerklärung in einem Satz: „Wenn Sie diese Option einschalten, kann jeder, der Ihre Nummer kennt, diesen Vorgang an der Kasse ausführen.“
- Ausschalten ist so einfach wie Einschalten; jede Änderung wird mit Zeitstempel protokolliert und dem Mitglied mitgeteilt.
- Die Einwilligung in Werbung gehört nicht auf diesen Bildschirm.
Alternativen für unterschiedliche Kundengruppen
Die KVKK weist darauf hin, dass mit Blick auf Unterschiede wie Alter, Bildungsstand, wirtschaftliche Lage und digitale Kompetenz alternative Mechanismen angeboten werden können. Für Mitglieder ohne Smartphone ist die physische Karte der einfachste Weg, für Mitglieder mit einem einfachen Handy, das SMS empfängt, der SMS-Code. Fällt die Wahl auf eine PIN, sagt das Mitglied sie nicht dem Kassenpersonal, sondern gibt sie selbst am Gerät ein. Die PIN wird nicht im Klartext gespeichert, sondern mit Salt und einem langsamen Hash-Verfahren; da kurze PINs leicht zu erraten sind, wird zudem die Zahl der Fehlversuche begrenzt. Verzichten Sie auf Gesichts- oder Fingerabdruckerkennung: Biometrische Daten gehören nach Art. 6 KVKK zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten; ihre Verarbeitung ist verboten und nur zulässig, wenn eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt ist.
KVKK-konforme Kundenkarte in der Türkei: Audit-Trail und 120-Tage-Plan
Der minimale Audit-Trail
Der Leitfaden zur Sicherheit personenbezogener Daten der KVKK hält es für erforderlich, die Aktivitäten aller Nutzer regelmäßig aufzuzeichnen (etwa in Log-Einträgen); in der Tabelle der technischen Maßnahmen des Leitfadens finden sich außerdem Berechtigungsmatrix, Zugriffsprotokolle, Datenmaskierung und Schlüsselverwaltung. Die Mindestfelder, die wir für den Verifizierungsdienst empfehlen:
- Zeitpunkt; Filial-, Kassen-, Kassierer- und Warenkorb-ID
- Pseudonym des Mitglieds und maskierte Nummer
- Vorgangsart, Verfahren, Ergebnis (erfolgreich, falscher Code, Zeitüberschreitung, offline, anonymer Verkauf), Anzahl der Versuche
- Version der angewendeten Opt-in-Präferenz, gegebenenfalls die Belegnummer
Der Code selbst und die vollständige Nummer gehören nicht ins Log; den Zugriff regeln Sie über die Berechtigungsmatrix, die Aufbewahrungsdauer über Ihr Löschkonzept (imha politikası).
Schritt für Schritt vom 31. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027
- Tag 1–15, Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle Stellen, an denen die Nummer allein einen Vorgang auslöst (Kassen in eigenen Filialen und bei Franchisepartnern, E-Commerce, Callcenter), verabschieden Sie die Matrix und stoßen Sie die Texte gemeinsam mit der Rechtsabteilung an.
- Tag 16–60, Entwicklung: Verifizierungsdienst, Token-Pflicht im CRM, SMS-Vorlage und Limits, QR-Code, Opt-in-Bildschirm, anonymer Verkauf und Logs.
- Tag 61–90, Pilotfiliale: Messen Sie in der Stoßzeit, wie viel Zeit die Verifizierung an der Kasse zusätzlich kostet, wie lange die SMS-Zustellung dauert und wie hoch die Quote gescheiterter Verifizierungen ist; kappen Sie die Verbindung bewusst und testen Sie den Offline-Ablauf. Hier nimmt auch die Schulung des Kassenpersonals konkrete Form an.
- Tag 91–120, Rollout: Schalten Sie die Filialen gruppenweise frei, verfolgen Sie die Kennzahlen täglich und planen Sie vor dem Stichtag einen Puffer ein.
Dienstleister: Werden Daten in Ihrem Auftrag von einem Dritten verarbeitet, sind Sie nach Art. 12 Abs. 2 KVKK gemeinsam mit diesem für die Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich; prüfen Sie Ihre Verträge für Kasse, CRM, App und SMS. Nutzen Sie fertige Software, fragen Sie Ihren Anbieter:
- Welche Verifizierungsverfahren und welche Opt-in-Präferenzen unterstützen Sie?
- Wird bei gescheiterter Verifizierung das Schreiben von Punkten, Profil- und Belegdaten blockiert?
- Gibt es SMS-Limits, einen Budget-Alarm und einen exportierbaren Audit-Trail?
Wie unterstützt Partnerfy Sie dabei?
Ein solches Projekt beginnen wir direkt an der Kasse: In einer Pilotfiliale beobachten wir die Stoßzeit und halten fest, was Nummer, Karte und QR-Code heute in welche Systeme schreiben. Danach bauen wir den Verifizierungsdienst als API-Schicht auf, die unabhängig von der Kassensoftware ist, und binden die Regel an den Schreibzugriff im Bonus-/CRM-System; so gilt für unterschiedliche Kassenversionen und Franchisebetriebe dieselbe Regel. Auf der SMS-Seite richten wir mit türkischen Anbietern wie NetGSM, Verimor und İletimerkezi Limits, einen Ersatzanbieter und Einwilligungsnachweise ein und entwickeln in der App die QR- und Opt-in-Bildschirme. Rechtstexte verfassen wir nicht; wir setzen die von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt freigegebenen Texte korrekt in Bildschirme und Vorlagen ein. Um den Umfang zu besprechen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, oder werfen Sie einen Blick auf unseren Ansatz für API-Integrationen.
Quellen
- Resmî Gazete (türkisches Amtsblatt), 28.02.2026, Ausgabe 33182: Grundsatzbeschluss Nr. 2026/266 (auf Türkisch)
- KVKK: Bekanntmachung zum Grundsatzbeschluss über Kundenkarten (auf Türkisch)
- Resmî Gazete, 13.08.2026, Ausgabe 33339: Beschluss Nr. 2026/1491 (auf Türkisch)
- KVKK: Bekanntmachung zur Verlängerung der Umsetzungsfrist (auf Türkisch)
- KVKK: Grundsatzbeschluss Nr. 2025/1072 zum SMS-Verifizierungscode (auf Türkisch)
- KVKK: Bekanntmachung zum Grundsatzbeschluss Nr. 2026/347 (auf Türkisch)
- KVKK: Liste der Bekanntmachungen und Liste der Grundsatzbeschlüsse (auf Türkisch)
- Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (Kişisel Verilerin Korunması Kanunu; auf Türkisch)
- Gesetz Nr. 5326 über Ordnungswidrigkeiten (Kabahatler Kanunu; auf Türkisch)
- KVKK: Leitfaden zur Sicherheit personenbezogener Daten (April 2025, auf Türkisch)
- OWASP: Multifactor Authentication Cheat Sheet
- IETF RFC 6238: TOTP
- GİB: Informationen zur e-Arşiv-Rechnung (auf Türkisch)
- KVKK: Risiko durch QR-Codes – Quishing (auf Türkisch)